Brühl, Deutschland (13. Oktober 2020) – Das Nissan Konjunkturprogramm geht weiter: Wer sich jetzt für ein neues Nissan Modell entscheidet, spart die Mehrwertsteuer und die Anzahlung bei Micra, Juke und X-Trail und beim Qashqai sogar zusätzlich noch die Zinsen.

So startet das kompakte Crossover-SUV in Verbindung mit dem 1,3-Liter-Einstiegsbenziner als Nissan Qashqai Shiro* schon zu einer monatlichen Rate von 249 Euro. Kunden können dabei zwischen einer Finanzierung über 24 oder 36 Monate wählen, die jährliche Laufleistung ist auf 10.000 Kilometer begrenzt. Nissan übernimmt die Mehrwertsteuer, eine Anzahlung wird ebenso wenig fällig wie Zinsen. Die Schlussrate beträgt 14.655 Euro nach 24 Monaten bzw. 13.301 Euro nach 36 Monaten. Wer sich über einen längeren Zeitraum binden oder auf eine Finanzierung verzichten will, profitiert ebenfalls von attraktiven Angeboten.

Der Nissan Qashqai ist Europas meistverkaufter Crossover. In seiner aktuellen, zweiten Generation verbindet das gut 4,39 Meter lange Modell ein sportlich-robustes Design mit viel Platz, modernem Infotainment und einer umfangreichen Serien- und Sicherheitsausstattung. Sechs Airbags, ESP und ABS mit elektronischer Bremskraftverteilung, Klimaanlage, das Digitalradio DAB, eine Geschwindigkeitsregelanlage mit -begrenzer sowie elektrisch einstellbare und beheizbare Außenspiegel sind immer an Bord. Auch die elektronische Parkbremse, die beim Anfahren automatisch deaktiviert wird, ist Standard. In höheren Ausstattungslinien kommen weitere Annehmlichkeiten wie Voll-LED Scheinwerfer mit adaptivem Lichtsystem (AFS), eine beheizbare Frontscheibe und ein Panoramaglasdach hinzu, für Sicherheit sorgen unter anderem ein Notbrems- und Spurhalteassistent.

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Nissan Qashqai 1.3 DIG-T: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): innerorts 7,3 – 6,4, außerorts 5,1 – 5,0, kombiniert 5,9– 5,5; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 135 – 127, Effizienzklasse: C – B.

*Quelle: Dataforce

**Unverbindliche Preisempfehlung inklusive 16% Mehrwertsteuer / Wir gewähren Ihnen einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils, der in dem jeweiligen Bruttokaufpreis enthalten ist. Dieser Rabatt entspricht einer Minderung von 13,79% des jeweiligen Bruttokaufpreises.

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO(EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung 2017/1347 (WLTP) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

 

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