Nissan und Renault wollen ihre Allianz schneller ausbauen

 

Als logischen Schritt in der Entwicklung der Allianz planen Renault und Nissan, den Ausbau der binationalen Unternehmensgruppe Renault Nissan zu beschleunigen. Diese Möglichkeit war bereits in der Kapitalvereinbarung von 1999 und der Allianz-Charta vorgesehen. Dank der zügigen und erfolgreichen Umsetzung des Sanierungsplans von Nissan (Nissan Revival Plan, NRP) und der Fortschritte bei der intensiven Zusammenarbeit der beiden Unternehmen kann diese neue Etappe realisiert werden. In einem Vereinbarungsentwurf planen Renault und Nissan eine Überkreuzbeteiligung, bei der Renault sein Optionsrecht ausüben und seine Beteiligung am Nissan Kapital auf 44,4 Prozent aufstocken wird. Nissan seinerseits wird 15 Prozent am Renault Kapital erwerben. Darüber hinaus wollen die beiden Partner eine gemeinsame Managementstruktur gründen, mit dem Ziel, ihre mittel- und langfristige Strategie effizient umzusetzen und die Allianz auf der Grundlage einer ausgewogenen, leistungsorientierten Partnerschaft gezielt voranzutreiben. Der französische Staat will diese Dynamik unterstützen und wird seinen Anteil am Renault Kapital auf 25 Prozent reduzieren. Der Zeitplan für das öffentliche Verkaufsangebot hängt von der Marktlage ab.



Entsprechend dem Vereinbarungsentwurf, den Louis Schweitzer für Renault und Yoshikazu Hanawa und Carlos Ghosn für Nissan unterzeichnen werden, könnte der französische Hersteller ab sofort von den Optionsscheinen Gebrauch machen, die er seit dem Abkommen vom März 1999 besitzt. Damit würde Renault seine Beteiligung am Nissan Kapital zu einem festgelegten Preis von 400 Yen pro Aktie um insgesamt zwei Milliarden Euro von 36,8 Prozent auf 44,4 Prozent erhöhen. Nissan würde zu diesem Zweck 540 Millionen Aktien ausgeben.



Nissan soll im Rahmen einer ihm vorbehaltenen Kapitalerhöhung 15 Prozent am Renault Kapital erwerben. Diese Operation wird den im NRP festgeschriebenen Schuldenabbau von Nissan in keiner Weise beeinträchtigen. Nissan wird Stammaktien mit Stimmrecht erwerben. Diese können jedoch nach französischem Gesetz bei der Stimmabgabe auf der Aktionärsversammlung nicht berücksichtigt werden, da dies angesichts der hohen Renault Beteiligung am Nissan Kapital auf eine Art Selbstkontrolle hinauslaufen würde.



Renault wird seinem Verwaltungsrat und seinen Aktionären unterbreiten, ein neues Verwaltungsratsmitglied zu ernennen, das von Nissan vorgeschlagen wird. Nissan wird seinerseits seinem Verwaltungsrat die Ernennung eines neuen Mitgliedes unterbreiten, das von Renault vorgeschlagen wird. Es ist vorgesehen, dass Nissan Carlos Ghosn und Renault Shemaya Lévy vorschlagen wird. Beide neuen Verwaltungsratsmitglieder werden keine Manageraufgaben übernehmen.



Die geplante Überkreuzbeteiligung macht das ausgewogene Gleichgewicht innerhalb der Allianz deutlich und stellt sicher, dass jedes der beiden Unternehmen von der Leistungssteigerung des Partners profitiert. Der Vereinbarungsentwurf sieht des Weiteren die Gründung von Renault Nissan BV vor, einer Managementgesellschaft niederländischen Rechts, an der Renault und Nissan zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Sitz der neuen Gesellschaft ist sowohl Paris als auch Tokio. Renault Nissan BV wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Identität und Kultur beider Unternehmen die Strategie der Allianz bestimmen und ihre Aktivitäten auf globalem Niveau koordinieren, ohne jedoch in die operative Führung einzugreifen.



Renault Nissan BV wird die alleinige Verantwortung für die mittel- und langfristige Planung (Zeithorizont von 3, 5 und 10 Jahren), den Einsatz gemeinsamer Fahrzeugbauteile und Antriebseinheiten und die Finanzstrategie übernehmen. Sie validiert für Renault und Nissan die Produktplanung und die Planung im Bereich Fahrzeugtechnik. Zudem ist Renault Nissan BV alleiniger Aktionär der künftigen und der bereits bestehenden Gemeinschaftsgesellschaften (Renault Nissan Purchasing Organization) und somit für deren Verwaltung verantwortlich. Diese Gesellschaften werden exklusive Dienstleistungsverträge mit Renault und Nissan abschließen.



Darüber hinaus wird Renault Nissan BV den beiden Allianzpartnern Projekte in den verschiedensten Bereichen zur Entscheidung unterbreiten: Gründung weiterer Gemeinschaftsgesellschaften, wesentliche Entwicklungen im Hinblick auf die Marktabdeckung und das Produktangebot, bedeutende Investitionen, strategische Kooperationen mit Drittunternehmen. Die gemeinsamen Arbeitsgruppen (Cross Company Teams), die in den letzten zweieinhalb Jahren maßgeblich zum Aufbau der Allianz beigetragen haben, werden an Renault Nissan BV angegliedert. Schließlich wird Renault Nissan BV an die Stelle des Global Alliance Committee (GAC), des derzeitigen Leitungsorgans der Allianz, treten.



Der Vorstandsvorsitzende von Renault wird Präsident von Renault Nissan BV; der President & CEO von Nissan wird Vizepräsident. Insgesamt wird der Vorstand von Renault Nissan BV aus acht Mitgliedern bestehen, davon drei Vorstandsmitglieder von Renault und drei von Nissan. Zusammensetzung des Vorstands:


Präsident: Louis Schweitzer (Renault),


Vizepräsident: Carlos Ghosn (Nissan),


Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge): Pierre-Alain De Smedt (Renault), Georges Douin (Renault), François Hinfray (Renault), Hisayoshi Kojima (Nissan), Norio Matsumura (Nissan) und Nobuo Okubo (Nissan).



Um die Interessen der Allianz und ihrer Aktionäre zu schützen, ist die Gründung einer Foundation geplant, die an Renault Nissan BV angegliedert sein wird. Sie wird entsprechend dem niederländischen Recht eine Option über Vorzugsaktien und eine Kontrolloption besitzen. Sollte sich ein fremdes Unternehmen an Renault oder Nissan beteiligen wollen, mit dem Ziel, die Kontrolle zu übernehmen, soll die Foundation sicherstellen, dass ein angemessener Preis geboten wird.



Die operative Leitung von Renault und Nissan bleibt in der Hand der jeweiligen Generaldirektion, die sich vor ihrem Verwaltungsrat verantworten muss. Renault und Nissan werden ihre Aktivitäten wie zwei eigenständige Unternehmen weiterführen, mit ihrem jeweiligen Firmensitz, Management, eigenen Mitarbeitervertretungen und Börsennotierungen.



Aus juristischen Gründen plant Renault, eine 100-Prozent-Tochtergesellschaft zu gründen. Die neue operative Gesellschaft wird sämtliche Aktivitäten von Renault im Automobilbereich umfassen und alle Aktiva von Renault übernehmen, mit Ausnahme der Beteiligung an Nissan. Die Umstrukturierung wird keinerlei Auswirkungen auf den Status der Renault Mitarbeiter haben.



Nach Genehmigung durch die französische Commission des Participations et des Transferts wird die Beteiligung des französischen Staates am Renault Kapital, die sich heute auf 44,2 Prozent beläuft, im Zuge der Kapitalerhöhung für Nissan auf 37,6 Prozent sinken. Der französische Staat ist von dem Vereinbarungsentwurf und der Zukunft von Renault innerhalb der binationalen Renault Nissan Gruppe überzeugt und wird diese Entwicklung unterstützen, indem er seinen Anteil an Renault auf 25 Prozent reduzieren wird. Der Zeitplan für das öffentliche Verkaufsangebot, bei dem auch die Renault Mitarbeiter Aktien zeichnen können, ist noch nicht festgelegt und hängt von der Marktlage ab.



Rückblick: Im März 1999 unterzeichneten Louis Schweitzer und Yoshikazu Hanawa ein Abkommen und begründeten so die Allianz Renault Nissan. Mit einer Renault vorbehaltenen Kapitalerhöhung von 590 Milliarden Yen (4,6 Milliarden Euro) beteiligte sich der französische Hersteller mit 36,8 Prozent am Nissan Kapital. Im Rahmen des damaligen Abkommens erhielt Renault Optionsscheine über 540 Millionen Aktien zu 400 Yen je Aktie und somit die Möglichkeit, seine Beteiligung jederzeit auf 39,9 Prozent und darüber hinaus im Zeitraum zwischen dem 29. Mai 2003 und dem 28. Mai 2004 auf 44,4 Prozent aufzustocken. Auch Nissan hat laut Vereinbarung die Möglichkeit, ins Renault Kapital einzusteigen. Die diesbezüglichen Konditionen wurden jedoch nicht definiert. Als Leitungsorgan der Allianz gründeten die beiden Unternehmen das Global Alliance Committee.



Der Vereinbarungsentwurf von Renault und Nissan muss noch die Informations-, Konsultations- und Genehmigungsverfahren der Vertretungsinstanzen der Renault Mitarbeiter, der Verwaltungsräte und Aktionärsversammlungen von Renault und Nissan und der französischen und japanischen Börsenbehörden durchlaufen.



Yoshikazu Hanawa, Vorsitzender des Verwaltungsrates von Nissan, erklärte: „Dieser Vereinbarungsentwurf ist eine logische Etappe in der Entwicklung der Allianz. Er zeigt, dass ein japanisches und ein französisches Unternehmen unter Wahrung ihrer jeweils eigenständigen Kultur und Identität erfolgreich zusammenarbeiten können.“



Carlos Ghosn, President & CEO von Nissan, erklärte: „Dank der zügigen und erfolgreichen Umsetzung des Nissan Revival Plan konnten wir diesen weiteren Schritt in der Entwicklung der Allianz früher als geplant gehen. Nissan ist heute in der Lage, seine Aufgabe innerhalb der Allianz vollends wahrzunehmen und zur gegenseitigen Leistungssteigerung beizutragen.“



Louis Schweitzer, Vorstandsvorsitzender von Renault, erklärte: „Dieser Entwurf wird der Allianz ein starkes strategisches Management geben, das es ihr ermöglichen wird, in einem ausgewogenen, leistungsorientierten Rahmen zu wachsen. Renault und Nissan setzen erfolgreich den Aufbau einer starken binationalen Unternehmensgruppe fort, die in der Automobilbranche weltweit einzigartig ist.“