• Fahrzeugrückgabe bei Fahrverbot möglich
  • Gültig bei Finanzierung eines neuen Qashqai oder X-Trail mit Diesel
  • Keine Mindestanzahlung, keine Gebühr – bis 30. Juni verlängert

 

10. April 2018. Sorgenfrei zum neuen Diesel: Nissan verlängert die Innenstadtgarantie – und macht sie mit verbesserten Konditionen jetzt noch attraktiver.

 

Käufer eines neuen Nissan Crossover-Modells mit Dieselmotor können sich mit der Innenstadtgarantie gegen mögliche Restwertverluste durch Innenstadt-Fahrverbote wappnen: Wird am Wohnort oder in der Nähe ein Fahrverbot eingerichtet, kann der Kunde das Fahrzeug zurückgeben.

 

Die im November 2017 eingeführte Garantie wird jetzt zu noch attraktiveren Bedingungen bis Ende Juni 2018 verlängert. Bislang wurden 500 Euro Garantiegebühr und mindestens 20 Prozent Anzahlung bei der Finanzierung über die Nissan Bank erhoben – beides entfällt nun. Die sogenannte Innenstadt-Finanzierung bei der Nissan Bank über maximal 48 Monate bleibt Voraussetzung, damit Kunden die Innenstadtgarantie in Anspruch nehmen können. Eine weitere Bedingung: Der Kunde entscheidet sich für einen Nissan Neuwagen, sollte er die Garantie in Anspruch nehmen und sein ursprüngliches Fahrzeug zurückgeben wollen.

 

Die Garantie ist für alle neuen Nissan Qashqai und X-Trail mit Diesel erhältlich, die über die Nissan Bank finanziert werden. Sollte während des Finanzierungszeitraums eine Fahrverbotszone am Wohnort des Käufers oder im Umkreis von bis zu 100 Kilometern eingerichtet werden, garantiert das Nissan Angebot den Rückkauf des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrverbot nicht mithilfe von Maßnahmen wie einer Software- oder Hardware-Nachrüstung umgangen werden kann und mindestens 30 Tage pro Jahr besteht.

 

 

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Nissan Qashqai: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 5,8 - 3,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 134 - 99; Effizienzklasse C - A+ (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

 

Nissan X-Trail: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 6,4 - 4,9; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 162 - 129; Effizienzklasse C - A (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

 

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei allen Nissan Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.

 

Die Nissan Innenstadtgarantie ist gültig für alle neuen Nissan X-Trail Diesel und Nissan Qashqai Diesel, für die der Käufer bis zum 30.06.2018 ein Finanzierungsvertrag mit der NISSAN Bank, RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss, abschließt. Die Garantie gewährt dem Käufer die Rückgabe seines Nissan X-Trail Diesel und Nissan Qashqai Diesel bei einem teilnehmenden Nissan Partner und gleichzeitigem Kauf eines Nissan Neufahrzeugs beim selben Nissan Partner, sofern das Fahrzeug innerhalb der Finanzierungslaufzeit (bis zu 48 Monate) von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge betroffen ist. Das Fahrverbot muss am Wohnort des Käufers (inkl. eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern) in Kraft getreten sein. Nur gültig für Fahrverbote ab mindestens 30 Tagen pro Jahr. Das Fahrverbot kann nicht durch Maßnahmenwie z. B. Software-/Hardwarenachrüstungen von Nissan aufgehoben werden. Die Restwertbeurteilung für den Rückkauf erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Wert laut Eurotax/Schwacke. Die Garantie ist nicht übertragbar. Bei allen teilnehmenden Nissan Partnern.