• Neuwagen-Finanzierung ohne Mehrwertsteuer, Anzahlung und Zinsen
  • Gültig bis Ende September für City-Flitzer Micra und Crossover-Trio
  • Kompakter Juke startet schon ab 179 Euro im Monat

 

27. August 2020. – Nissan hat die Lizenz zum Sparen: Im Rahmen der Null-Prozent-Wochen steht bei der japanischen Automobilmarke die dreifache Null – Mehrwertsteuer, Anzahlung und Zinsen werden bis zum 30. September 2020 gestrichen. Wer sich für den City-Flitzer Micra oder ein Mitglied des Crossover-Trios aus Juke, Qashqai und X-Trail entscheidet, profitiert so von besonders attraktiven Finanzierungsangeboten.

 

Der zu Preisen ab 18.998,66 Euro erhältliche Coupé-Crossover Juke startet in Verbindung mit dem 86 kW/117 PS starken 1,0-Liter-Turbobenziner und der Ausstattungslinie VISIA beispielsweise schon mit einer monatlichen Rate von 179 Euro. Für höchste Flexibilität beträgt die Laufzeit dabei nur 24 Monate, die jährliche Laufleistung ist auf 10.000 Kilometer begrenzt. Eine Anzahlung wird ebenso wenig fällig wie Zinsen. Die Mehrwertsteuer übernimmt Nissan im Zuge seines Konjunkturprogramms bis Ende September ohnehin für alle Modelle. Die Schlussrate beträgt 11.723 Euro. Wer sich länger binden will, kann sich alternativ für eine 1,99-Prozent-Finanzierung über 48 Monate entscheiden.

 

Unabhängig von der Vertragsdauer profitieren Käufer der zweiten Modellgeneration von viel Platz auf kompaktem Raum: Bei knapp 2,64 Metern Radstand genießen die Insassen mehr Kopf- und Kniefreiheit, das Kofferraumvolumen hat im Vergleich zum Vorgänger um satte 68 Liter auf nunmehr 422 Liter zugelegt – und das trotz des deutlich sportlicheren Designs. Der neue Juke kombiniert den eleganten Stil eines Coupés mit der satten Haltung eines kleinen, 4,21 Meter kurzen SUV. Dank serienmäßiger LED-Beleuchtung vorne und hinten ist der Coupé-Crossover auch bei Nacht auf Anhieb erkennbar.

 

Im Innenraum wartet ausstattungsabhängig die neueste Infotainment-Generation samt Acht-Zoll-Touchscreen, Smartphone-Integration per Apple CarPlay und Android Auto sowie ein WLAN-Hotspot für mobile Endgeräte. Das breite Arsenal an Assistenzsystemen knüpft ein engmaschiges Sicherheitsnetz: Die Serienausstattung aus Verkehrszeichenerkennung, Spurhalte- und Notbremsassistent mit Fußgänger- und Fahrradfahrererkennung wird in höheren Ausstattungen um eine Bewegungserkennung, einen Querverkehrs- und einen Totwinkelassistenten ergänzt.

 

Eine ähnliche Ausstattung bieten auch die größeren Crossover-Geschwister Nissan Qashqai und X-Trail sowie der City-Flitzer Micra, die bis zum 30. September ebenfalls von der Dreifach-Null aus null Mehrwertsteuer, null Anzahlung und null Zinsen profitieren. Bei monatlichen Raten ab 166 Euro für den Micra war der Autokauf bei Nissan nie attraktiver.

 

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Nissan Micra: Gesamtverbrauch (l/100km): kombiniert 5,3 - 4,5; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 121 - 103; Effizienzklasse: C – B.

 

Nissan Juke: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): innerorts 5,7 – 5,1, außerorts 4,5 – 4,1, kombiniert 4,9– 4,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 112 – 110, Effizienzklasse: B.

 

Nissan Qashqai: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 5,8 - 3,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 134 - 99; Effizienzklasse C - A+.

 

Nissan X-Trail: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 6,4 – 5,2; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 168 - 137; Effizienzklasse C – A.

 

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO(EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung 2017/1347 (WLTP) ermittelt.

 

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

 

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