• Bis zu 8.000 Wechselprämie beim Kauf eines Leaf oder Leaf e+
  • Einstieg in den Elektro-Bestseller schon ab 28.800 Euro
  • e-NV200 Kunden erhalten garantierte 6.570 Euro Umweltprämie

 

28. Januar 2020 – Nicht planen – machen! Weil die angekündigte Aufstockung der staatlichen Umweltprämie immer noch nicht in Kraft getreten ist, macht Nissan jetzt Nägel mit Köpfen. Beim Kauf eines neuen Nissan LEAF sichert das Unternehmen seinen Kunden ab sofort bis zu 8.000 Euro* Wechselprämie zu.

 

Nissan macht damit den Umstieg auf einen neuen LEAF noch leichter: Denn der Einstiegspreis für den Elektro-Bestseller sinkt dadurch auf 28.800 Euro UPE zzgl. Überführung (LEAF ZE1 mit 40-kWh-Batterie und 110 kW/150 PS Leistung). Auch der LEAF e+, der mit einem 160 kW/217 PS starken Elektromotor ausgerüstet ist und dank 62-kWh-Akku bis zu 385 Kilometer pro Batterieladung zurücklegen kann, kommt in den Genuss der von Nissan erhöhten Umweltprämie.

 

„Anfang November hat die Bundesregierung die Erhöhung der E-Auto-Prämie beschlossen, doch seitdem ist nichts passiert“, erklärt Vincent Ricoux, Direktor Marketing der Nissan Center Europe GmbH. „Wir wollen unsere Kunden nicht länger warten lassen und stocken die Prämie deshalb mit sofortiger Wirkung auf. Nissan setzt damit nicht nur ein klares Zeichen für die Elektromobilität, sondern auch für Verlässlichkeit und Berechenbarkeit.“   

 

Der Umweltbonus für den Leaf setzt sich zusammen aus dem unveränderten Anteil von 2.000 Euro, den das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt, und dem nun auf 6.000 Euro angehobenen Nissan Anteil bei Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs. Der höhere Nissan Anteil gilt solange, bis die Erhöhung der staatlichen Umweltprämie in Kraft tritt.

 

Das Angebot von Nissan, von der erhöhten Wechselprämie schon jetzt zu profitieren, gilt auch beim Kauf eines Nissan e-NV200. Für den rein elektrischen Kastenwagen gibt es 6.570 Euro. Neben den 2.000 Euro staatlicher Umweltprämie sichert Nissan bis zu ihrer finalen Bestätigung 4.570 Euro zu.

 

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*Der Elektrobonus i.H.v. insgesamt 8.170 € umfasst 2.000 € Bundeszuschuss, 3.570 € Nissan-Anteil gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie 1.600 € Eintauschprämie. Die Bundesregierung hat die Erhöhung des Bundeszuschusses um 1.000 € angekündigt. Solange diese nicht in Kraft getreten ist, erhöht sich der Nissan-Anteil von 3.570 € um weitere 1.000 €, sofern Sie einen Förderbescheid über 2.000 € innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei Ihrem Nissan Partner nachweisen können. Die Auszahlung des Bundeszuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Gültig für Kaufanträge vom 01.02.2020 bis 31.03.2020. Die Eintauschprämie gilt nur, wenn Sie beim Kauf ein Altfahrzeug, das in den letzten 6 Monaten ununterbrochen auf Sie zugelassen war, in Zahlung geben. Die Zulassung des Altfahrzeugs und die Zulassung des Neufahrzeugs müssen auf denselben Namen lauten. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionsangeboten von NISSAN. Bei allen teilnehmenden Nissan Partnern.

 

Nissan LEAF ZE1 MY19 mit 40 kWh Batterie: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 20,6 - 19,4; CO2- Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+ - A+;

 

Nissan LEAF e+ mit 62 kWh Batterie: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 18,5; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+;

 

Werte gemäß WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure). Bei WLTP handelt es sich um ein neues, realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

 

Kontakt:

Alexander Sellei
Produktkommunikation
Telefon: +49 2232 572430
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